Frage:
Darf ich mein Kind nicht vor Bissen eines Kampfhundes schützen...>?
Dark Nature
2006-06-19 05:02:26 UTC
>ohne dafür gleich im "Sinne" des Tierschutzes im Gefängnis zu verweilen ,damit auch Tier weiterhin Kinder dieser Erde Zerfetzen kann?
Fünf antworten:
Professoressa
2006-06-21 01:16:14 UTC
Doch darfst Du, wenn ein Hund als "Sache" Dein Kind angreift, darfst Du es verteidigen und im Notfall töten. Sozusagen als Notwehr für das Kind, da dieses sich nicht wehren kann. Im Zweifelsfall wäre mir mein Kind wichtiger als die angriffslustige "Töle". Egal um welchen Hund es sich handelt, es sind ja nicht nur Kampfhunde bissig.
Jerome Schröder
2006-06-19 22:04:34 UTC
Wenn, egal welche Töhle, mein Kind angegriffen wird, stirbt der Hund definitv. Hunde sind Sachgegenstände, also max. Schadensersatz für die zeckenverseuchten Misschlingsseuche
Joana B
2006-06-19 12:52:22 UTC
wenn dein kind angegriffen wird, auf JEDEN Fall! in dem Moment wäre mir der Tierschutz egal!
2006-06-19 12:29:02 UTC
Verstehe deine Frage nicht,das Kampfhundgesetz ist doch klar formuliert,es herrscht sowieso eine Hetzkampagne die auch harmlose Hunde betrifft.In Hamburg gibt es jetzt den Hundeführerschein der gilt für alle Hunde,wird der nicht bestanden bleibt der Hund an der Leine!Auch ein Dackel kann beißen.Hunde die Menschen anfallen sollten gleich eingeschläfert werden,egal welche Rasse.Wollen wir die Hysterie nicht noch ausbauen.LG
-High-Voltage-
2006-06-19 12:27:37 UTC
Rein rechtlich gesehen darf man das natürlich. Wenn ein Hund dabei ist ein anderes oder das eigene Kind anzugreifen, darf man das Tier auch abwehren. Sollte es dabei zu Tode kommen, ist es in diesem Fall wohl Notwehr bzw. Nothilfe.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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